Nach dem Ende meiner letzten Liebelei habe ich Nägel mit Köpfen gemacht, um meinen Weg als Solomutter nun also endlich anzugehen. Ich habe:
- mich in der Kinderwunschklinik um einen nächsten Termin bemüht,
- eine psychosoziale Beratung gemacht und
- meiner Garantieperson gesagt, dass wir nun nächste Schritte in Richtung Vereinbarung gehen werden.
Eine Voraussetzung zur Behandlung: Garantieperson
Um mir meinen Kinderwunsch im Rahmen einer Solomutterschaft zu erfüllen, musste ich für die Kinderwunschklinik beim Notar eine Vereinbarung mit einer Garantieperson abschließen. Was die Suche nach einer Garantieperson emotional bei mir ausgelöst hat und wie sie abgelaufen ist, das habe ich schon in einem früheren Artikel geschrieben. In Kürze: Es war alles andere als einfach. Aber zum Glück hatte ich Garantieperson gefunden. Also war der nächste Schritt, in einem Notar anzurufen und damit die nächsten Schritte für eine solche Vereinbarung zu gehen.
Aber wonach frage ich da eigentlich? Und wissen die Notare hier in der Stadt eigentlich, wovon ich spreche, wenn ich sie diesbezüglich kontaktiere? Ich war irgendwie recht verunsichert. Zu unrecht, wie sich später herausstellte.
Zunächst bin ich ganz pragmatisch an die Sache herangegangen und habe mir im Netz einen Notar rausgesucht, der sowohl für mich als auch für meine Garantieperson gut gelegen ist. Auch ist das Notariat nicht weit entfernt von der Kinderwunschklinik, die ich ausgewählt hatte. Also schrieb ich dorthin ganz unbedarft eine Mail mit meinem Anliegen.
Nichts leichter als eine notarielle Vereinbarung für eine Garantieperson
Bereits am nächsten Tag rief mich eine Anwältin an, um nähere Informationen von mir zu erhalten. Nicht über das Vorhaben selbst, sondern schon direkt zu meiner Person und zur Garantieperson. Turns out: Die haben so eine Vereinbarung bereits in der Schublade, müssen sie nur mit den Personalien der entsprechenden Personen befüllen und schon ist alles fertig. Ich war mehr als perplex aber irgendwie auch erleichtert, dass es so einfach umzusetzen schien.
Sobald ich alle Daten zu meiner Garantieperson und mir übermittelt hätte, versprach mir die Anwältin, würde sie mir die Vereinbarung per Mail zukommen lassen. Ich fragte direkt nach, ob wir an der Vereinbarung noch Änderungen vornehmen lassen könnten. Daraufhin die Anwältin: „Das kommt darauf an. Einige Passagen möchte die Kinderwunschklinik so haben. Daran lässt sich nichts ändern.“ Alles klar. Dann mal abwarten, was kommt. Kosten sollte die Beglaubigung der Vereinbarung eine Summe im unteren dreistelligen Bereich. Sollten wir weitere Fragen haben, könnten wir uns melden, so die Anwältin.
Am nächsten Tag fand ich die besagte Vereinbarung in meinem Mail-Postfach. Ich traute mich erst gar nicht, sie aufzumachen und zu lesen. Aber es führte ja kein Weg daran vorbei. Nach ein paar Stunden drum herumtigern habe ich sie dann doch geöffnet. Und war dann auch erst mal überrascht, wie kurz sie war, nämlich nur knapp über drei Seiten.
Genauso wenig, wie ich mich traute, selbst in die Vereinbarung vom Notar reinzuschauen, traute ich mich, diese an meine Garantieperson weiterzuleiten. Aber auch hier führte ja kein Weg dran vorbei. Auch wenn sie eine gute Freundin ist, so mussten wir über diese rechtlichen Aspekte meines Vorhabens sprechen. Wir mussten uns schließlich beide absichern. Also leitete ich ihr die Mail mit der Vereinbarung weiter. Und dann verabredeten wir uns eine Woche später dazu, sie gemeinsam durchzusprechen.
Inhalte der Vereinbarung
Enthalten waren in der Vereinbarung Angaben zu meiner Person, Angaben zur Garantieperson, zu meinem Vorhaben und meiner Aufklärung diesbezüglich. Und schließlich auch Angaben über Kindesunterhaltsverpflichtungen.
Nach meinem ersten Termin in der Kinderwunschklinik, bin ich mit der Vorstellung zur Garantieperson durch die Welt gelaufen, dass es sich dabei um jemanden handelt, der oder die sich um das Kind kümmert, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. So hatte der Arzt mir davon berichtet. Nach dem Erhalt der Vereinbarung kippte diese Vorstellung allerdings gewaltig. Verklausuliert stand in der Vereinbarung nämlich, dass die Garantieperson Unterhalt für das Kind zahlen müsste. So hatten wir das zumindest verstanden.
Das einige Kinderwunschkliniken dies verlagen, hatte ich an anderer Stelle bereits gehört. Und das hat mich noch mal ordentlich erschüttert. Wer würde so eine Vereinbarung denn bitte unterzeichnen? Freund:innen ja wohl kaum. Ganz unabhängig davon wollten das weder meine Garantieperson noch ich. Wir wollten das noch mal genau abklären. Je mehr ich recherchierte, desto klarer wurde das Bild:
„Eine Garantieperson muss (…) gegenüber einem nicht von ihr/ihm abstammenden Kind und ohne Haushaltsgemeinschaft sowie geplanter sozial familiärer Beziehung freiwillig erklären, für Unterhalt und Versorgung des Kindes einzustehen, falls die alleinerziehende Mutter ausfällt.„
https://www.rosepartner.de/garantieperson.html
Ich verstehe, dass die Kinderwunschkliniken sich gegenüber Unterhaltsansprüchen von Solomüttern in spe absichern möchten. Ich wäre auch bereit, zu unterschreiben, dies nicht zu tun. Aber dass stattdessen eine Garantieperson Unterhaltsverpflichtungen erfüllen muss, das habe ich als weitere Schikane in meinem Vorhaben empfunden. Zumal es scheinbar auch keine rechtliche Grundlage dafür gibt, so eine Verpflichtung zu vorzulegen.
Die Kinderwunschklinik, in der ich in Behandlung war, wurde mir mehr und mehr unsympatisch. Und dazu kam: Aufgrund der Informationen aus der Kinderwunschklinik hatte ich unter völlig falschen Voraussetzung nach einer Garantieperson gesucht. Bedeutete das nun, dass ich meine Suche nach einer Garantieperson noch mal von vorne beginnen müsste?
Ein Gedanke zu „Garantieperson: Überraschung beim Notar“